HoheSeeÜbkG · Gesetz zum Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See
HoheSeeÜbkG Art. 7
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
HoheSeeÜbkG · Gesetz zum Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)