HoheSeeEinbrG · Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See HoheSeeEinbrG Art. 13Inkrafttreten Van krachtOfficiële tekst Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 12 Inhoud