HopfV 2023 · Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor
HopfV 2023 Art. 28Aufrechnung
Abschnitt 7 Verwaltungssanktionen
Zu Unrecht gezahlte Beträge können mit Zahlungen des gleichen Jahres oder der Folgejahre aufgerechnet werden.