HZAZustV Art. 24Hauptzollamt Köln
Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen
Dem Hauptzollamt Köln wird die Zuständigkeit für die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Aachen übertragen.