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InVeKoSV · Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems

InVeKoSV Art. 13Angaben beim Anbau von Hopfen

Unterabschnitt 1 Sammelantrag

Van krachtOfficiële tekst

Soweit der Betriebsinhaber Hopfenerzeuger ist, hat er im Sammelantrag zusätzlich anzugeben, 1.

ob und welcher anerkannten Hopfenerzeugerorganisation er angehört und

2.

getrennt nach Fläche, welche Hopfensorten er anbaut.