LAP-htVerwDV Art. 38Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
Kapitel 1 Fachrichtung Hochbau
Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:
Stunden
1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
1
2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
1
3.
Öffentliches Baurecht
1
4.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
1
5.
Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues
1 1/4
6.
Bautechnik
1 1/4
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zusammen
6 1/2