LAP-htVerwDV Art. 42Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
Kapitel 2 Fachrichtung Bauingenieurwesen
Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:
Stunden
1.
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
1
2.
Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
1
3.
Wasserstraßen/Wasserwirtschaft
1 1/4
4.
Sondergebiete der Wasserstraßen
1
5.
Vorbereiten und Durchführen von Bauten
1
6.
Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
1 1/4
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zusammen
6 1/2