NatSGSpreewV Art. 9Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei: 1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
2.
Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Wasserhaushalt verändernden Maßnahmen,
3.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen,
4.
der Aufstellung von Bauleitplänen.