PrfgZFrankrV · Verordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen PrfgZFrankrV Art. 3Inkrafttreten Van krachtOfficiële tekst Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 2 Inhoud