1. ProdSV · Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
1. ProdSV Art. 6Konformitätsvermutung auf der Grundlage nationaler Normen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Sofern keine harmonisierten Normen nach § 4 und keine internationalen Normen nach § 5 veröffentlicht worden sind, wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die entsprechend den Sicherheitsbestimmungen der im herstellenden Mitgliedstaat geltenden Normen hergestellt worden sind, vermutet, dass sie die Anforderungen nach § 3 erfüllen, wenn die im herstellenden Mitgliedstaat geltenden Normen dem deutschen Sicherheitsniveau entsprechen.