3. RAG · Drittes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 3. RAG Art. 9 Van krachtOfficiële tekst Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 8 Inhoud