SchulversucheV · Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten, an denen Schulversuche durchgeführt werden SchulversucheV Art. 4Inkrafttreten Van krachtOfficiële tekst Diese Verordnung tritt am 1. August 1979 in Kraft. ← Vorige · Art. 3 Inhoud