SchwbAV · Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
SchwbAV Art. 47Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
SchwbAV · Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.