StromNEV · Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen
StromNEV Art. 8Kalkulatorische Steuern
Abschnitt 1 Kostenartenrechnung
Im Rahmen der Ermittlung der Netzkosten kann die dem Netzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.