StVRAusnV · Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
StVRAusnV Art. 2
Abweichend von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen die Führer der Leichtmofas während der Fahrt keinen Schutzhelm zu tragen.
StVRAusnV · Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
Abweichend von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen die Führer der Leichtmofas während der Fahrt keinen Schutzhelm zu tragen.