SVIKG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
SVIKG Art. 12Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
SVIKG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.