ThermMAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Thermometermacher/zur Thermometermacherin
ThermMAusbV Art. 3Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen 1.
Thermometerblasen und
2.
Thermometerjustieren
gewählt werden.