THWAbrV · Verordnung über die Abrechnung von Unterstützungsleistungen des Technischen Hilfswerks
THWAbrV Art. 4Abrechnung von auf Grund einer Vereinbarung geleisteter technischer Unterstützung
Eine Vereinbarung über die Erbringung technischer Unterstützungsleistungen durch das Technische Hilfswerk soll eine Regelung zur Kostenerstattung enthalten, die sich an den in der Anlage bestimmten Sätzen für Auslagen und Gebühren orientiert. Enthält die Vereinbarung keine Regelung zur Kostenerstattung, erfolgt die Abrechnung nach dieser Verordnung und der Verwaltungsvorschrift nach § 5.