BmTierSSchV Art. 9bVerbringungsverbot für geimpfte Tiere
Unterabschnitt 1 Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen
Es ist verboten, Tiere, die auf Grund einer Anordnung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 der MKS-Verordnung geimpft worden sind, innergemeinschaftlich zu verbringen.