TrinkwEGV · Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung
TrinkwEGV Art. 21Inkrafttreten
Abschnitt 4 Sonstige Bestimmungen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
TrinkwEGV · Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung
Abschnitt 4 Sonstige Bestimmungen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.