UAGBV · Verordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz
UAGBV Art. 4Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
UAGBV · Verordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.