VergoldAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Vergolder/zur Vergolderin
VergoldAusbV Art. 9Aufhebung der Vorschriften
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Vergolder/Vergolderin sind nicht mehr anzuwenden.