VerpflG · Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
VerpflG Art. 4
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft. § 1 Abs. 4 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
VerpflG · Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft. § 1 Abs. 4 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.