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VersFinKflAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen

VersFinKflAusbV Art. 7Inhalt des Teiles 1

Abschnitt 2 Abschlussprüfung

Van krachtOfficiële tekst

Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.

die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 15 Ausbildungsmonate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.