VGG Art. 48Vermutung bei Auskunftsansprüchen
Abschnitt 4 Vermutungen; Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung
Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, dass sie die Rechte aller Rechtsinhaber wahrnimmt.