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VwRehaG · Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche

VwRehaG Art. 10Inhalt des Antrags

Van krachtOfficiële tekst

(1) Der Antrag soll enthalten 1.

Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen,

2.

eine Darstellung des die Aufhebung der Maßnahme rechtfertigenden Sachverhalts,

3.

Angabe von Beweismitteln,

4.

Angaben über Art und Umfang von Folgeansprüchen sowie

5.

eine Erklärung, ob der Antragsteller andere Ausgleichsleistungen bereits erhalten und ob und wo er schon früher einen Antrag gestellt hat.

(2) Der Antrag nach § 1a soll neben den notwendigen Angaben zu den persönlichen Verhältnissen die in Absatz 1 Nummer 2, 3 und 5 vorgeschriebenen Angaben enthalten.