WärmeLV · Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum
WärmeLV Art. 1Gegenstand der Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Gegenstand der Verordnung sind 1.
Vorschriften für Wärmelieferverträge, die bei einer Umstellung auf Wärmelieferung nach § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen werden, und
2.
mietrechtliche Vorschriften für den Kostenvergleich und die Umstellungsankündigung nach § 556c Absatz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.