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2. WasSV · Zweite Wassersicherstellungsverordnung

2. WasSV Art. 5Festigkeitsnachweis

Van krachtOfficiële tekst

Die Bauteile eines Brunnens müssen folgenden Anforderungen genügen: 1.

Brunnenschacht a)

Es ist ein kreisförmiger Querschnitt mit möglichst kleinem Durchmesser zu wählen.

b) Nacheinander sind folgende Lastfälle anzusetzen: aa)

eine gleichmäßig verteilte senkrechte Gebrauchslast in Geländehöhe von 200 kN/qm,

bb)

ein gleichmäßig verteilter Außendruck (Kreisringdruck) von 150 kN/qm.

c) Der Kreisringquerschnitt muß unter einem horizontal in einer Richtung wirkenden Bodendruck "p" (kN/qm)

entweder aa)

eine Verformung von 1% seines Durchmessers ohne Überschreitung der zulässigen Spannungen aufnehmen

oder

bb)

für ein Biegemoment

a(tief)a(hoch)2 M = p(tief)o --------------- (kN x m) 2 bemessen werden

oder

cc)

eine Scheiteldrucklast von

a(tief)a(hoch)2 x Pi P = 1,7 x p(tief)o x --------------------- (kN/m) 2 x a(tief)i aufnehmen.

Hierbei bedeuten:

P(tief)o = 50 (kN/qm)

a(tief)a = Außenradius (m)

a(tief)i = Innenradius (m).

2.

Brunnenrohre und Brunnenkopf

Die als Brunnenelemente verwendeten Rohre sind nacheinander für folgende Lastfälle zu bemessen: a)

einen gleichmäßig verteilten Außendruck (Kreisringdruck) von 200 kN/qm

b) unter einem horizontal in einer Richtung wirkenden Bodendruck "p" (kN/qm) muß eine Verformung von 1% des Durchmessers ohne Überschreitung der zulässigen Spannungen aufgenommen werden können.