WinzAusbStEignV · Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin WinzAusbStEignV Art. 3Inkrafttreten, Außerkrafttreten Van krachtOfficiële tekst Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 2 Inhoud