WPO · Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
WPO Art. 71aAntrag auf berufsgerichtliche Entscheidung
Erster Abschnitt Berufsgerichtliche Entscheidung
Wird der Einspruch gegen eine berufsaufsichtliche Maßnahme zurückgewiesen, so können Berufsangehörige innerhalb eines Monats nach der Zustellung schriftlich die berufsgerichtliche Entscheidung beantragen.