WPO · Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
WPO Art. 94Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung
Zweiter Unterabschnitt Verfahren im ersten Rechtszug
In der Hauptverhandlung tritt an die Stelle der Verlesung des Anklagesatzes nach § 243 Absatz 3 der Strafprozessordnung die Verlesung des Tenors der angefochtenen Entscheidung über die Verhängung der berufsaufsichtlichen Maßnahme.