WoBerichtsG · Wohnungslosenberichterstattungsgesetz
WoBerichtsG Art. 5Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind: 1.
Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die bei der auskunftspflichtigen Stelle als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung stehen.