ZApprO · Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
ZApprO Art. 63Mündlich-praktischer Teil
Unterabschnitt 4 Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
(1) Der mündlich-praktische Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung umfasst 1.
das Fach Zahnärztliche Prothetik,
2.
das Fach Kieferorthopädie,
3.
das Fach Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten,
4.
das Fach Oralchirurgie,
5.
das Fach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,
6.
das Fach Zahnärztliche Radiologie und
7.
die Fächergruppe Zahnerhaltung, die folgende Fächer beinhaltet: a)
Endodontologie,
b) Kinderzahnheilkunde,
c) Parodontologie und
d) Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration.
(2) Der mündlich-praktische Teil besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Prüfungselement.