ZensG 2022 · Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
ZensG 2022 Art. 18Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
Unterabschnitt 4 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
An Anschriften mit reinen Gemeinschaftsunterkünften darf keine Gebäude- und Wohnungszählung nach § 9 durchgeführt werden.