ZensG 2022 · Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
ZensG 2022 Art. 30Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
Abschnitt 6 Datenschutz und Datenverarbeitung
Die Hilfsmerkmale nach den §§ 6, 10 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 16 dürfen verwendet werden, um neue Merkmale zu Typ und Größe der Familie und des Haushalts zu generieren und zu speichern.