ZPO Art. 1093Vollstreckungsklausel
Titel 4 Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
Aus einem nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 erlassenen und für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.