ZPO Art. 258Klage auf wiederkehrende Leistungen
Titel 1 Verfahren bis zum Urteil
Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.
Titel 1 Verfahren bis zum Urteil
Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.