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Staatsvertrag von St. Germain · Staatsvertrag von St. Germain

§ 244 Staatsvertrag von St. Germain

Artikel 244.

ДействуетОфициальный текст

Österreich erklärt, alle von ihm oder von der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie mit Rußland oder mit irgendeinem Staate oder irgendeiner Regierung, deren Gebiet früher einen Teil Rußlands bildete sowie mit Rumänien vor dem 28. Juli 1914 oder seit diesem Datum bis zum Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages geschlossenen Verträge, Übereinkommen oder Abmachungen als unwirksam anzuerkennen.