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Staatsvertrag von St. Germain · Staatsvertrag von St. Germain

§ 28 Staatsvertrag von St. Germain

Artikel 28.

ДействуетОфициальный текст

Die im gegenwärtigen Vertrage beschriebenen Grenzen sind, soweit sie bestimmt sind, auf einer Karte im Maßstabe 1 : 1,000.000 eingezeichnet, die dem gegenwärtigen Vertrage beigeschlossen ist. Im Falle von Abweichungen zwischen Text und Karte ist der Text maßgebend.