Staatsvertrag von St. Germain · Staatsvertrag von St. Germain
§ 301 Staatsvertrag von St. Germain
Artikel 301.
Die Europäische Donaukommission übt von neuem die Befugnisse aus, die sie vor dem Kriege hatte. Vorläufig wird diese Kommission jedoch lediglich von den Vertretern Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und Rumäniens gebildet.