§ 8 Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Un
Artikel 8.
Das gegenwärtige Übereinkommen, dessen französischer und englischer Text gleich authentisch sind, wird das heutige Datum tragen und wird bis zum 31. März 1922 unterzeichnet werden können.
Artikel 8.
Das gegenwärtige Übereinkommen, dessen französischer und englischer Text gleich authentisch sind, wird das heutige Datum tragen und wird bis zum 31. März 1922 unterzeichnet werden können.