Konsularischer Verkehr zwischen Österrei · Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR
§ 0 Konsularischer Verkehr zwischen Österrei
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und den Regierungen der Russischen Sozialistischen Förderativen Sowjet-Republik und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjet-Republik.
StF: BGBl. Nr. 147/1922
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch
Johann Schober,
die Regierung der Russischen Sozialistischen Förderativen
Sowjet-Republik, vertreten durchMiecislaw Bronski-Warfzawski
und die Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjet-Republik, vertreten durch
Michail Lewizkij
von dem Wunsche geleitet, dem Frieden zwischen Österreich und Rußland sowie der Ukraine zu dienen, und in gegenseitigem Wohlwollen das Gedeihen der beiderseitigen Völker zu fördern, schließen das folgende Abkommen:
Das vorstehende Abkommen ist am 14. Februar 1922 in Kraft getreten.