Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei · Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Polen
§ 11 Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei
I. Teil. römisch eins. Teil.
Die Ständige Vergleichskommission tritt mangels abweichender Vereinbarung der Parteien an dem von ihrem Vorsitzenden bestimmten Orte zusammen; dieser Ort muß jedoch außerhalb des Gebietes der Parteien gelegen sein.