B-VG · Bundes-Verfassungsgesetz
§ 126c B-VG
Siebentes Hauptstück Rechnungs- und Gebarungskontrolle
Der Rechnungshof ist befugt, die Gebarung der Träger der Sozialversicherung zu überprüfen.
История изменений
- In Kraft seit 2004-01-01
B-VG · Bundes-Verfassungsgesetz
Siebentes Hauptstück Rechnungs- und Gebarungskontrolle
Der Rechnungshof ist befugt, die Gebarung der Träger der Sozialversicherung zu überprüfen.