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Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei · Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Griechenland

§ 15 Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei

Das Vergleichsverfahren.

ДействуетОфициальный текст

1. Innerhalb von 15 Tagen nach dem Tage, an dem eine der Parteien eine Streitigkeit vor die Ständige Vergleichskommission gebracht hat, kann jede der Parteien für die Untersuchung dieser Streitigkeit ihren Kommissär durch eine Persönlichkeit ersetzen, die in der Angelegenheit besondere Sachkunde besitzt.

2. Die Partei, die von diesem Rechte Gebrauch macht, teilt das unverzüglich der anderen Partei mit, der es sodann freisteht, innerhalb von 15 Tagen nach dem Tage, an dem ihr die Mitteilung zugegangen ist, das Gleiche zu tun.