Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 350 Geo.Geringwertige Wertpapiere
6. Kapitel Einrichtung der Verwahrungsabteilungen
Bei Wertpapieren, deren Wert 1 Euro nicht übersteigt, entfällt die Verpflichtung zur Vornahme der Umsatzgeschäfte, wenn diese mit einem unverhältnismäßigen Kosten- oder Arbeitsaufwand verbunden wären.
История изменений
- In Kraft seit 2014-01-01