Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

§ 394 Geo.Nicht ins E-Register (Anm.: jetzt: ADV-E-Register) gehörige Sachen Nicht ins E-Register Anmerkung, jetzt: ADV-E-Register) gehörige Sachen

3. Kapitel Exekutionssachen

ДействуетОфициальный текст

(1) Exekutionsanträge, die nicht beim Exekutionsgericht eingebracht werden, sind als Fortsetzung der Rechtsache zu behandeln, die zum Exekutionstitel geführt hat, oder wenn das nicht möglich ist, ins Nc-Register (Anm.: jetzt: ADV-N-Register) einzutragen.

(2) Anträge auf zwangsweise Räumung von unbeweglichen und diesen gleichzuhaltenden Sachen und der Vollzug solcher Exekutionen sind, falls der Titel vom Exekutionsgericht stammt, aktenmäßig als Fortsetzung des Verfahrens, in dem der Exekutionstitel entstanden ist, zu behandeln.

(3) Ersuchen eines Exekutionsgerichtes um die Vornahme einzelner Exekutionshandlungen gehören ins Hc-Register (Anm.: jetzt: ADV-N-Register) .

История изменений
  • In Kraft seit 2014-01-01