Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 410 Geo.Das A-Register
Abhandlungssachen
In das nach GeoForm. Nr. 90 zu führende A-Register sind einzutragen:
1. alle dem Gericht angezeigten Todesfälle;
2. alle anderen Fälle, in denen das Gericht zur Regelung einer Verlassenschaft im Sinne des zweiten Hauptstückes des AusstreitG. berufen ist; solche Fälle ergeben sich zum Beispiel bei Todeserklärungen oder Erkenntnissen über den erbrachten Beweis des Todes.
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- In Kraft seit 2014-01-01