GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 17 GOG§ 17 Paragraph 17
III. Aufgaben der Präsidenten, Schriftführer und Ordner römisch drei. Aufgaben der Präsidenten, Schriftführer und Ordner
Die Ordner unterstützen den Präsidenten bei der Leitung der Verhandlungen und bei der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitzungssaal.