Konsularvertrag zwischen Österreich und · Konsularvertrag zwischen Österreich und Polen
§ 34 Konsularvertrag zwischen Österreich und
Artikel 34
Der Konsul nimmt die konsularischen Aufgaben in seinem Konsularbezirk wahr. Mit Zustimmung des Empfangsstaates kann er die konsularischen Aufgaben auch außerhalb seines Konsularbezirks wahrnehmen.